EU-Lebensmittelinformationsverordnung
Ab 13. Dezember 2014 gilt die „LMIV EU 1169/2011“ in ganz Europa. Ziel der Verordnung ist, Verbraucher verstärkt über Allergene, Energie und Nährwerte, Lebensmittelimitate und die Herkunft von Lebensmitteln zu informieren.
In Deutschland wurde ergänzend eine vorläufige nationale Verordnung für die Information über allergene Zutaten in unverpackten Lebensmitteln erlassen (VorlLMIEV). Egal ob beim Bäcker, Metzger, im Restaurant, im Supermarkt oder in der Eisdiele: Unternehmer müssen Informationen darüber vorhalten, in welchen Produkten Zutaten enthalten sind, die möglicherweise Allergien auslösen.
Wir möchten Dich auf diesem Wege über allergenhaltige Inhaltsstoffe unserer Speisen informieren und bitten Dich die Allergenliste HIER runterzuladen.
Falls Du weitere Fragen hast, sprich uns bitte an.
Allergene
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